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Cannabis ist und bleibt eine Droge. Der Konsum von Cannabisprodukten, die THC enthalten, ist mit vielen Risiken verbunden. THC versetzt den Körper in einen Rauschzustand, der die Sinneswahrnehmung beeinträchtigt. Junge Menschen sind wegen der noch nicht abgeschlossenen Gehirnentwicklung besonders gefährdet.
Cannabis
Seit wann gilt die Teil-Legalisierung von Cannabis?
Cannabis gilt seit dem 1. April 2024 nicht mehr als Betäubungsmittel.
Was ist für Minderjährige unter 18 Jahren zu beachten?
Für Jugendliche (Minderjährige unter 18 Jahren) ist der Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Die Weitergabe von Cannabis an Kinder und Jugendliche ist eine Straftat.
Wo ist der Konsum von Cannabis für Volljährige nicht erlaubt?
Cannabis darf nicht konsumiert werden:
- In unmittelbarer Nähe von Minderjährigen
- in Schulen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Spielplätzen und öffentlichen Sportstätten und in deren Sichtweite
- in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
Welche Mengen an Cannabis sind legal?
Jede erwachsene Person darf bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und mit sich führen. Wer mehr besitzt, macht sich strafbar. Der An- und Verkauf von Cannabis bleibt weiterhin verboten! Auch der Verkauf von sog. Edibles, also THC-haltiger Lebensmittel, bleibt verboten.
Wie darf Cannabis angebaut werden?
Zuhause dürfen Erwachsene bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Gezählt wird je volljährige Person eines Haushaltes.
Welche Mengen dürfen legal aufbewahrt werden?
Bis zu 50g getrocknetes Cannabis darf zuhause aufbewahrt werden. Der Besitz größerer Mengen ist strafbar.
Was ist beim Eigenanbau zu beachten?
Zum Eigenanbau dürfen Cannabissamen aus der EU eingeführt oder pro Monat höchstens sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge oder höchstens insgesamt fünf Samen und Stecklinge aus einer Anbauvereinigung bezogen werden.
Beim privaten Eigenanbau müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden, um den Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche zu vermeiden.
Seit 1. Juli 2024 kann außerdem in Anbauvereinigungen gemeinschaftlicher und nicht gewerblicher Eigenanbau von Cannabis erfolgen. Es darf nur kontrolliert an volljährige Mitglieder des Vereins bzw. der Genossenschaft abgegeben werden. Der Konsum vor Ort ist nicht erlaubt.
Weiterführende Informationen
Aktuelle Informationen zur Cannabis-Legalisierung und Angebote für Suchtprävention, Suchtberatung, Suchtbehandlung haben das Bundesministerium für Gesundheit BMG und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA zusammengefasst.
Weiterführende Informationen sind außerdem auf der Seite der Bundesregierung zu finden.
Auf der Seite des saarländischen Gesundheitsministeriums findet man regionale Ansprechpartner und Beratungsstellen.